Nach einem Gerichtsurteil kann ein DSL Vertrag unter Umständen vom DSL Kunden fristlos gekündigt werden, wenn die gebuchte DSL Geschwindigkeit nicht erreicht wird.
Hier hat der Kunde einen DSL Vertrag mit einer DSL Geschwindigkeit mit 16 000 Kbit/s abgeschlossen.
Nach einer DSL Speed Prüfung, welche sich auf leichte Weise im Internet durchführen lässt, stellte der DSL Kunde fest, dass er nicht die vereinbarte DSL Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s erreichte, sondern nur ein Teil davon.
Der Kunde klagte darauf hin gegen den DSL Provider, und der Fall wurde von einem Gericht übernommen.
Ein Richter entschied zugunsten des DSL Kunden und war der Meinung, wenn im Vertrag eine DSL Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s angegeben ist, dann hat man auch das Recht auf eine DSL Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s. Schließlich bezahle man ja auch dafür.
Der DSL Anbieter verwies auf die im Vertrag angegebene Klausel, dass nur die am Wohnort tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit geleistet werden muss.
Diese Vertragsklausel ließ der Richter jedoch nicht gelten. Der Kunde bezahle für eine DSL Geschwindigkeit von 16 000 Kbit/s, und diese steht ihm auch zu.
AZ: 340 C 3088/08
In diesem Fall gewann der DSL Kunde. Ob dies in der Praxis zur Regel wird? Lassen wir uns mal überraschen.