Neue Pflichtangaben im Impressum für Dienstleister

Als hätte man nicht schon genug Pflichten, Vorschriften und Verordnungen, nun müssen Dienstleister, die Ihren Betrieb im Internet präsentieren, viele weitere Angaben im Impressum angeben.

Das neue Gesetz wurde am 17.05.2010 verabschiedet. Wer sich nicht an dieses neue Gesetz hält, der kann unter Umständen, wieder mal, mit einer saftigen Abmahnung rechnen. Abmahnungen können sehr teuer werden.

Auf der Website von e-recht24.de sind alle dem neuen Gesetz entsprechende Änderungen im Impressum zu finden.

Es sich empfehlenswert, sich damit zu beschäftigen und die Angaben im Impressum gegebenenfalls etwas zu ändern.